Energieberatung

Gebäude-Energieberatung

Nach der künftigen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden.

Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.

Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.

Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, ist der Energieausweis seit dem
1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude seit dem 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude seit dem 1. Januar 2009.

Wir haben die Qualifikation Ihnen einen Energieausweis ausstellen zu dürfen.

Ebenfalls bieten wir Taupunkt- und Wärmeverlaufsberechnungen an.

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